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   LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23781
LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04 (https://dejure.org/2005,23781)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2005 - 316 S 162/04 (https://dejure.org/2005,23781)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2005 - 316 S 162/04 (https://dejure.org/2005,23781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts bezüglich der laufenden Betriebskostenvorauszahlungen und Nebenkostenvorauszahlungen; Zurückbehaltungsrecht auf Grund materieller Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 273, 556 Abs. 3 BGB
    Zurückbehaltungsrecht an Betriebskostenvorauszahlungen

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 273, 556 Abs. 3 BGB
    Zurückbehaltung an Betriebskostenvorauszahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 622
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04

    Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
    Nach einhelliger Ansicht kommt es auf die materielle Richtigkeit der Abrechnung nicht an; inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (s. BGH, Urteil vom 19.01.2005, Az. VIII ZR 116/04 mit zahlreichen Nachweisen).
  • AG Münster, 09.06.1998 - 52 C 43/97
    Auszug aus LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
    Auf materielle Einwendungen, bei denen es um die Berechtigung einer Nachforderung oder eines Guthabens oder aber einzelner Abrechnungspositionen geht, kann das Zurückbehaltungsrecht dagegen nicht gestützt werden; sie sind im Rahmen einer Leistungsklage geltend zu machen, da der Vermieter mit Vorlage der formell ordnungsgemäßen Abrechnung seine Abrechnungspflicht erfüllt hat (vergl. Langenberg, Betriebskostenrecht, G 54; LG Hamburg in WuM 98, 727; LG Itzehoe in ZMR 2003, 494 f.).
  • LG Itzehoe, 14.01.2003 - 1 S 236/02
    Auszug aus LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
    Auf materielle Einwendungen, bei denen es um die Berechtigung einer Nachforderung oder eines Guthabens oder aber einzelner Abrechnungspositionen geht, kann das Zurückbehaltungsrecht dagegen nicht gestützt werden; sie sind im Rahmen einer Leistungsklage geltend zu machen, da der Vermieter mit Vorlage der formell ordnungsgemäßen Abrechnung seine Abrechnungspflicht erfüllt hat (vergl. Langenberg, Betriebskostenrecht, G 54; LG Hamburg in WuM 98, 727; LG Itzehoe in ZMR 2003, 494 f.).
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